Seit dem 01.04.2017 sind Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, eine festgelegte Zeitdauer pro Woche für die Terminvereinbarung
persönlich telefonisch erreichbar zu sein.
- Die Mindesteinheit für einen Zeitraum der Telefonischen Erreichbarkeit beträgt 25 Minuten.
- Bei einem vollen Versorgungsauftrag gilt: 200 Minuten Telefonische Erreichbarkeit pro Woche.
- Bei einem hälftigen Versorgungsauftrag gilt: 100 Minuten Telefonische Erreichbarkeit pro Woche.
Meine aktuellen Zeiten für die Telefonische Erreichbarkeit finden Sie unter Kontakt.