- Bis zu 6 Mal 25 Minuten für Erwachsene und bis zu 10 Mal 25 Minuten für Kinder und Jugendliche innerhalb eines Jahres nach
Behandlungsbeginn (Krankheitsfall).
- Leistungsinhalt: Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung; Diagnostik; Aufklärung; Empfehlung zum weiteren Vorgehen mit
schriftlichem Befundbericht (PTV 11)
- Absolvieren von mindestens 50 Minuten Psychotherapeutischer Sprechstunde verpflichtend als Zugangsvoraussetzung zu allen weiteren
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Psychotherapie.
- Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, Psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten.