Psychotherapeutische Sprechstunde

  • Bis zu 6 Mal 25 Minuten für Erwachsene und bis zu 10 Mal 25 Minuten für Kinder und Jugendliche innerhalb eines Jahres nach Behandlungsbeginn (Krankheitsfall).
  • Leistungsinhalt: Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung; Diagnostik; Aufklärung; Empfehlung zum weiteren Vorgehen mit schriftlichem Befundbericht (PTV 11)
  • Absolvieren von mindestens 50 Minuten Psychotherapeutischer Sprechstunde verpflichtend als Zugangsvoraussetzung zu allen weiteren Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Psychotherapie.
  • Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, Psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten.

 

Die Praxis ist erreichbar unter:

07585/9357988

Oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin für das Erstgespräch anzufordern:

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© Philipp Riedel