Facharztprogramm

Auch Facharztvertrag genannt.

Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bestehende Einschreibung in das Hausarztprogramm. Wenn sich der Versicherte zusätzlich ins Facharztprogramm einschreibt, kann er nicht nur die selektivvertragliche Versorgung des Psychotherapeuten nutzen, sondern kann auch weitere Fachärzte, wie z.B. Kardiologen und Orthopäden, nur konsultieren, wenn diese am Facharztprogramm teilnehmen. Teilnehmende Krankenkassen sind derzeit die AOK und die Bosch BKK. Um teilnehmende Fachärzte zu finden, bietet die AOK eine Facharztsuche an, die Sie unter folgendem Link finden: https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/teilnahme-am-aok-facharztprogramm/
Weiterhin bietet der Mediverbund eine solche Facharztsuche an.
Das Merkblatt zum Facharztvertrag der AOK finden Sie unter folgendem Link: 

Muster_Merkblatt_FAP_neu_V4_abAug20.pdf (aok.de)

Die Praxis ist erreichbar unter:

07585/9357988

Oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin für das Erstgespräch anzufordern:

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© Philipp Riedel