Auch Facharztvertrag genannt.
Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bestehende Einschreibung in das Hausarztprogramm. Wenn sich der Versicherte
zusätzlich ins Facharztprogramm einschreibt, kann er nicht nur die selektivvertragliche Versorgung des Psychotherapeuten nutzen, sondern kann auch
weitere Fachärzte, wie z.B. Kardiologen und Orthopäden, nur konsultieren, wenn diese am Facharztprogramm teilnehmen. Teilnehmende Krankenkassen sind derzeit die AOK und die Bosch BKK. Um teilnehmende
Fachärzte zu finden, bietet die AOK eine Facharztsuche an, die Sie unter folgendem Link finden: https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/teilnahme-am-aok-facharztprogramm/
Weiterhin bietet der Mediverbund eine solche Facharztsuche an.
Das Merkblatt zum Facharztvertrag der AOK finden Sie unter folgendem Link: