- Bis zu 24 Mal 25 Minuten innerhalb eines Jahres nach Behandlungsbeginn (Krankheitsfall).
- Nur anzeigepflichtig, d.h. die Leistung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt, sondern nur durch Ihre Unterschrift auf dem Formular
PTV 12 angezeigt werden.
- Leistungsinhalt: Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen; Stabilisierung bei Einleitung einer
genehmigungspflichtigen Psychotherapie.