Psychotherapeutische Akutbehandlung

  • Bis zu 24 Mal 25 Minuten innerhalb eines Jahres nach Behandlungsbeginn (Krankheitsfall).
  • Nur anzeigepflichtig, d.h. die Leistung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt, sondern nur durch Ihre Unterschrift auf dem Formular PTV 12 angezeigt werden.
  • Leistungsinhalt: Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen; Stabilisierung bei Einleitung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie.

Die Praxis ist erreichbar unter:

07585/9357988

Oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin für das Erstgespräch anzufordern:

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© Philipp Riedel