Wir nehmen an der selektivvertraglichen Versorgung der Krankenkassen AOK, Bosch BKK, DAK, TK und BKK VAG teil.
Nach dem Besuch der Sprechstunde können Sie sich in den jeweiligen Selektivvertrag Ihrer Krankenkasse einschreiben. Dies vereinfacht die Behandlung vor allem bei Langzeittherapien, da es bei der
selektivvertraglichen Behandlung kein Gutachterverfahren gibt, so dass Wartezeiten zwischen Kurz- und Langzeittherapie verkürzt und Ablehnungen der Kostenübernahme vermieden werden können.