Das Gutachterverfahren ist verpflichtend bei der Beantragung einer Langzeittherapie. Hierzu schreibt der behandelnde Psychotherapeut ein Gutachten über den Patienten in pseudonymisierter Form, d.h. es werden keine Klarnamen sondern nur eine Chiffre des Patienten genannt. Dieses Gutachten wird in einem verschlossenen Umschlag zur Krankenkasse geschickt. Von dort gelangt es zum Gutachter der jeweiligen Krankenkasse. Dieser beurteilt das Gutachten und gibt der Krankenkasse eine Empfehlung zur Kostenübernahme, nach der sich diese in der Regel richtet. Der Gutachter kann auch einen Teil der beantragten Therapiesitzungen streichen oder die Kostenübernahme gänzlich ablehnen. Von therapeutischer Seite kann dann Widerspruch eingelegt und der Obergutachter der Krankenkasse eingeschaltet werden, der den Antrag erneut prüft.