- Bis zu 24 Mal 50 Minuten.
- Das Kontingent der Kurzzeitherapie wird mit dem der Akutbehandlung verrechnet, d.h. wenn Sie 12 Mal 50 Minuten Akutbehandlung in Anspruch
genommen haben, bekommen Sie nur noch 12 Mal 50 Minuten Kurzzeittherapie.
- Nach Beendigung einer Richtlinientherapie
besteht eine Sperrfrist für eine erneute Kurzzeittherapie ohne Gutachterverfahren von 2 Jahren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie in diesen 2 Jahren keine
Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Es bedeutet lediglich, dass der Therapeut bereits zur Beantragung der Kurzzeittherapie einen Bericht an den Gutachter erstellen muss und dabei begründen
muss, warum vor Ablauf der 2-Jahres-Sperrfrist eine erneute Richtlinientherapie indiziert ist.