Bei einem Psychotherapie-Selektivvertrag bezieht sich die selektivvertragliche Abrechnung nur auf die Psychotherapie, d.h. die Leistungen von anderen Ärzten werden kollektivvertraglich über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Der einzige Unterschied für den Patienten bei einem Psychotherapie-Selektivvertrag gegenüber dem Kollektivvertrag besteht darin, dass er für die Dauer der Behandlung auf den am Psychotherapie-Selektivvertrag teilnehmenden Psychotherapeuten festgelegt ist. Dies stellt jedoch keinerlei Einschränkung für den Patienten da, da man ohnehin nur zu einem Psychotherapeuten während einer Psychotherapie geht. Nach Abschluss der Behandlung kann sich der Patient wieder aus dem Psychotherapie-Selektivvertrag ausschreiben und kann bei sich bei Bedarf wieder kollektivvertraglich behandeln lassen.