Frage: „Kommen Kosten für die Behandlung auf mich zu, wenn ich gesetzlich versichert bin?“
Antwort: „Nein, die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse komplett übernommen. Es sei denn, Sie erscheinen nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. sagen nicht rechtzeitig ab. Dann wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 Euro in Privatrechnung gestellt. Eine rechtzeitige Absage bedeutet 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bezogen auf Werktage.“