Frage: „Erfährt die Krankenkasse davon, was in den Therapiesitzungen gesprochen wird?“
Antwort: „Nein, Psychologische Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. An die Krankenkasse werden lediglich die Abrechnungsziffern und die Diagnose übermittelt, jedoch nicht die Inhalte der Therapiesitzungen.“