Langzeittherapie

  • Bis zu 36 weitere Sitzungen à 50 Minuten bei der Umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherapie, d.h. insgesamt 60 Sitzungen à 50 Minuten. Die Leistungen müssen bei der Krankenkasse über das Gutachterverfahren beantragt werden.
  • Bis zu 20 weitere Sitzungen à 50 Minuten bei einem Fortführungsantrag nach Aufbrauch des Kontingentes des Umwandlungsantrages, d.h. insgesamt 80 Sitzungen à 50 Minuten. Die Leistungen sind ebenfalls antragspflichtig, die Gutachterpflicht liegt hier jedoch im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, d.h. manche Krankenkassen verlangen einen Bericht an den Gutachter und manche nicht.

Die Praxis ist erreichbar unter:

07585/9357988

Oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin für das Erstgespräch anzufordern:

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© Philipp Riedel