Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verwaltet die niedergelassenen Psychotherapeuten und Ärzte, die zur kollektivvertraglichen Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen sind. Die KV erhält Gelder von den Krankenkassen, die sie nach erfolgter Quartalsabrechnung an die Vertragspsychotherapeuten und –ärzte als Honorar auszahlt.