- Das Erstgespräch dient der Schilderung Ihres Anliegens und umfasst die Diagnostik, die Indikationsstellung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- Einen Termin fürs Erstgespräch zu haben bedeutet nicht, dass man einen festen Therapieplatz hat. Es kann zu weiteren Wartezeiten bis zum Beginn einer Behandlung
kommen.
- Bei gesetzlich Versicherten entspricht es der Psychotherapeutischen Sprechstunde.
- Bei privat Versicherten entspricht es einer probatorischen Sitzung.